Sanitätskonzepte
Je nach Art und Grösse und Gefahren des Anlasses kann ein Sanitätskonzept Sinn machen. Ein Sanitätskonzept kann auch von der genehmigenden Behörde verlangt werden. Grundsätzlich sind aber die Organisatoren aufgrund ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Besucher für den Sanitätsdienst verantwortlich. Mit einer Risikobeurteilung welche in den «Richtlinien für die Organisation des Sanitätsdienstes bei Veranstaltungen» näher beschrieben wird, kann ermittelt werden, welche Herangehensweise zur Bewertung eines Sanitätsdienstes zu verwenden ist. Die Richtlinien haben den Charakter von Empfehlungen und regeln insbesondere das Verfahren zur Bedarfsabklärung (Risikoabschätzung), die qualitativen Standards des Sanitätsdienstes im Normalfall (verschiedene Ausbaustufen, je nach Art und Grösse der Veranstaltung), die Planung des Sanitätsdienstes (Information der notfallmedizinischen Einsatzorganisationen, Koordination der Aktivitäten) sowie die Vorbereitung der Massnahmen für den Fall des Eintritts eines Schadenereignisses mit grossem Patientenanfall. Das Sanitätskonzept ist als Teil des Sicherheitskonzepts zu verstehen.
Dem Sanitätsdienst kommt die Aufgabe zu, dem Regelrettungsdienst im Bereich der jeweiligen Veranstaltung Bagatellverletzungen und -erkrankungen abzunehmen und zudem ein frühzeitiges, qualifiziertes Eingreifen und damit eine Verkürzung des behandlungsfreien Intervalls bei medizinischen Notfällen zu gewährleisten. Dem kommt insbesondere bei weitläufigen oder unübersichtlichen Örtlichkeiten mit einer grossen Zahl von Besuchern eine grosse Bedeutung zu.
Dienstleistungen zum Thema Sanitätskonzepte:
- Bedarfsabklärung / Gefahrenanalyse
- Ansprechperson gegenüber der Behörde
- Ansprechperson gegenüber dem Rettungsdienst
- Erarbeitung eines sanitätsdienstlichen Konzepts
- Planung und Organisation von Sanitätsdiensten
- Vereinbarungen mit den für den Sanitätsdienst beigezogenen Organisationen
- Koordination und Einsatzleitung von Grossveranstaltungen
- Durchführung von Audits
- usw.
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